Zahlen - Daten - Fakten zur Schülerunfallversicherung...
Auslöser und Gründung
Auslöser für die Gründung der Schülerunfallversicherung war der Unfall einer niedersächsischen Schülerin im Rahmen des Sportunterrichts am 10. Mai 1960:
bei der Ausführung einer Turnübung am Hangelbogen riss dem Kind eine Sehne im rechten Arm.
Trotz medizinischer Behandlung und eines sieben-wöchigen Krankenhausaufenthalts führte die Verletzung zu einer Versteifung des Handgelenks mit entsprechender Funktionsbeeinträchtigung.
Mit der beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereichten Klage unterlagen die Eltern.
Für die Karlsruher Richter gab es keine Gesetzesgrundlage, um eine Entschädigungsleistung zu regeln.
In der Urteilsbegründung verwies der BGH darauf, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, „einem Schulkind, das ihm mit der Einschulung anvertraut wird, in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen, und Vorsorge dafür zu treffen, dass einem Kinde, das bei schweren Körperschäden, die es als Folge einer schulischen Maßnahme erleidet, eine angemessene öffentlich-rechtliche Entschädigung gewährt wird.“
Diesen Hinweis aufnehmend wurde mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes begonnen.
Die sozial-liberale Regierungskoalition unter Willy Brandt erließ schließlich das „Gesetz über Unfallver-sicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“, das zum 01. April 1971 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat.
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FAKTENBOX Herausgeber: GUV OL
BEIHEFTUNG "Von Anfang an gut geschützt..."Herausgeber: Niedersächsische Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung